FAQ zum Belegungsverfahren
Häufig gestellte Fragen zur Belegung von Lehrveranstaltungen am Seminar für Wissenschaftliche Politik
Was heißt "belegen"?
Eine Lehrveranstaltung belegen bedeutet, die Teilnahme an einer Veranstaltung anzumelden. Sie müssen eine Veranstaltung belegen, um teilnehmen zu können. Bitte beachten Sie, dass die Belegung einer Veranstaltung nichts mit der Anmeldung zur Prüfung zu tun hat: Prüfungsleistungen müssen zusätzlich gesondert angemeldet werden!
Warum gibt es das Belegungsverfahren?
Das Belegungsverfahren erlaubt die faire Platzvergabe und sichert eine optimale Auslastung der Lehrveranstaltungen (bei Seminaren entspricht die Gruppengröße in der Regel 25 Plätzen). Darüber hinaus erleichtert das Belegungsverfahren die Prüfungs- und TeilnehmerInnenverwaltung und ermöglicht die Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden auch bei sehr großen Gruppen.
Wann findet das Belegungsverfahren statt?
Das Belegungsverfahren für die Lehrveranstaltungen des nächsten Semesters beginnt in der Regel unmittelbar nach Vorlesungsende des vorausgehenden Semesters (eine Übersicht über die Termine finden Sie auf dieser Seite).
Die Belegungsfristen der einzelnen Lehrveranstaltungen stehen auch bei jeder Lehrveranstaltung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis. Zur Ansicht loggen Sie sich mit ihren Studierendendaten ein (rechts oben), wählen Sie "Studienangebot", "Vorlesungsverzeichnis anzeigen" und aktualisieren Sie die Anzeige des ausgewählten Semesters. Dann klicken Sie sich über ihren Studienabschluss und die entsprechende Prüfungsordnung bis zu den Veranstaltungen, die in diesem Semester für Sie relevant sind. Haben Sie die gesuchte Veranstaltung gefunden, nutzen Sie das Symbol 'Anzeigen' am rechten Seitenrand. Aktualisieren Sie nun unter 'angebotene Semester' die Semesterzahl erneut. Es erscheint die Information 'zugeordnete Zeiträume', der sie die Belegungs- und Stornierungsfristen entnehmen können.
Für welche Veranstaltungen gilt das Verfahren, und wie viele kann ich belegen?
Das elektronische Belegungsverfahren ist grundsätzlich für alle Vorlesungen, Begleitseminare, Proseminare, Hauptseminare, Masterseminare, Übungen und Kolloquien am Seminar für Wissenschaftliche Politik vorgesehen. Achtung: Sie können Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 12 Semesterwochenstunden pro Semester in unserem Fachbereich belegen.
Für Tutorate gelten gesonderte Belegungsfristen, die in den zugehörigen Vorlesungen bekannt gegeben werden.
Zur Anmeldung von interdisziplinäre Lehrveranstaltungen, die Sie im Rahmen ihres interdisziplinären Moduls (BA, MA) besuchen möchten, beachten Sie bitte sowohl unser internes Anmeldeverfahren, als auch die Belegungsmodalitäten des entsprechenden Fachbereichs.
Wie kann ich Veranstaltungen belegen?
Das Belegungsverfahren erfolgt über das Internet. Rufen Sie das elektronische Vorlesungsverzeichnis auf, wählen Sie das entsprechende Semester und loggen Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung des Rechenzentrums, (die Sie zu Beginn Ihres Studiums vom Rechenzentrum zugeschickt bekommen haben) sowie Ihrem dazugehörigen Passwort ein. Für Studierende, die noch keine Benutzerkennung bekommen haben (Studierende, die in höhere Fachsemester eingestuft wurden oder Studierende mit ausländischem Abschluss), gelten besondere Regelungen (siehe hier). Klicken Sie sich nach dem Einloggen in dem dargestellten Baumdiagramm über Ihren Studienabschluss zu Ihrer Prüfungsordnung vor. Haben Sie das Modul gefunden, in dem sie eine Veranstaltung absolvieren möchten, finden Sie in dem darunter aufklappbaren Strukturbaum die jeweiligen im aktuellen Semester angebotenen Veranstaltungen. Über das Symbol 'Anzeigen‘ (am rechten Seitenrand) gelangen sie zu den genaueren Informationen über die gewählte Lehrveranstaltung (Dozierende, Termine, Kommentar etc.). Aktualisieren Sie hier die Angabe 'angebotene Semester‘ (links oben) erneut, zeigt sich die Information 'Zugeordnete Zeiträume‘. In diesen Zeitfenstern erscheint neben den Optionen ‚Details einblenden‘, ‚vormerken‘, Daten für Kalender exportieren‘ die Möglichkeit ‚belegen‘. Wählen Sie diese und bestätigen Sie ihren Belegwunsch daraufhin durch erneutes 'belegen/anmelden'. Sie erfahren sofort, ob Sie zugelassen oder keine Plätze mehr vorhanden sind.
Welche Belegungsarten gibt es?
Je nach Veranstaltungsart gibt es grundsätzlich zwei Belegungsarten:
I. Standardbelegung. Dieses Verfahren ist für Vorlesungen, Kolloquien sowie alle Seminare und Übungen ohne Parallelgruppen vorgesehen. Sie erhalten hier solange einen Platz bis die entsprechende Lehrveranstaltung voll ist („first come, first served“). Nicht benötigte Plätze müssen durch eine Abmeldung wieder freigegeben werden.
Achtung: HISinOne bietet momentan leider keine Wartelisten-Funktion, d.h. es erfolgt kein automatisches Nachrücken, falls in bereits voll belegten Veranstaltungen Plätze durch Abmeldung wieder frei werden.
II. Parallelgruppenbelegung. Dieses Verfahren ist für Grundlagenseminare und Übungen mit Parallelgruppen vorgesehen. Und so wird es gemacht: Loggen Sie sich in der oben beschriebenen Weise ein und wählen Sie die gewünschte Veranstaltung über 'belegen' aus. Nun können Sie in diesem Verfahren bis zu drei Parallelgruppen mit Prioritäten (hoch – mittel – niedrig) versehen und Ihren Belegwunsch abgeben. Die Plätze werden nach dem Ende der Belegungsfrist verlost. Dabei werden die Prioritäten werden so weit wie möglich erfüllt, die restlichen Studierenden werden nach dem Zufallsprinzip verteilt. Kontrollieren Sie im Laufe der Semesterferien, für welche Gruppe Sie zugelassen wurden. In der Stornierungs- und Restplatzvergabephase für Parallelgruppen können Sie Ihre Belegung stornieren und freie Plätze in anderen Gruppen belegen.
Für die Erstesemesterveranstaltungen im Wintersemester, die in Parallelgruppen stattfinden (nämlich die Übungen zur Einführung in die Politikwissenschaft und zu Methoden und Statistik sowie die Lehramtsveranstaltungen "Politikwissenschaftliches Propädeutikum" und "Methoden der Politikwissenschaft"), gilt i.d.R. ein vergleichbares Parallelgruppenbelegungsverfahren, die Fristen sind jedoch anders. Beachten Sie hierzu bitte die jeweiligen Angaben zu den Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis.
III. Allgemeine Stornierungs- und Restplatzvergabe. Dieses Verfahren läuft in der ersten Vorlesungswoche. Hier können Sie grundsätzlich alle Lehrveranstaltungen, die noch nicht voll sind, belegen ("first come, first served"). Nicht benötigte Plätze müssen spätestens jetzt storniert werden - eine spätere Abmeldung ist nicht möglich!
Kann ich sehen, wie viele Plätze schon belegt sind?
Ja, diese Information wird bei erstmaligem Klicken auf 'belegen' angezeigt (Bsp.: "Es sind noch 10 Plätze frei"). Daraufhin können Sie ihren Belegwunsch bestätigen ('belegen/anmelden') oder die 'Belegung abbrechen'.
Wo kann ich meine Ergebnisse des Belegungsverfahrens kontrollieren?
Das System verschickt keine E-Mails! Sie müssen sich immer selbst einloggen und nachsehen, ob Sie eine Zulassung erhalten haben. Und so wird es gemacht:
Sie können unter "Mein Studium" und "Meine Belegungen und Prüfungsanmeldungen" eine Übersicht abrufen, für welche Kurse Sie einen Belegwunsch angemeldet haben bzw. zu welchen Veranstaltungen Sie zugelassen wurden.
Unter 'Mein Studium', 'Persönlichen Stundenplan anzeigen' haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre belegten Veranstaltungen in einem Stundenplanschema anzuschauen. Wenn Sie nach dem Losverfahren keinen Platz erhalten haben, d.h. abgelehnt wurden, erscheint der Kurs nicht mehr in der Stundenplanübersicht!
Bei der Standardbelegung können Sie sofort sehen, ob die Belegung erfolgreich war. Bei Parallelgruppenbelegung können Sie die Ergebnisse ca. eine Woche nach dem Ende der ersten Belegungsfrist einsehen.
Warum ist es wichtig, Veranstaltungen, die Sie nicht besuchen (werden), zu stornieren?
Sie sind verpflichtet, einen einmal erhaltenen Platz vor Ende der Belegungsfrist zu stornieren, wenn Sie sich gegen den Besuch der Lehrveranstaltung entschieden haben. Dadurch erhalten Studierende, die die Veranstaltung besuchen möchten, aber keinen Platz mehr erhalten haben, die Chance die entsprechende Veranstaltung in diesem Semester zu absolvieren. Um Ihren Platz zu stornieren, gehen Sie wie bei der Belegung vor: Sie wählen die Veranstaltung, bei der nun die Option 'ab-/ummelden' erscheint. Wählen Sie diese und bestätigen Sie ihre Stornierung erneut durch 'abmelden'. Sie erhalten sofort eine Bestätigung ihrer Abmeldung.
Die Belegung der erhaltenen Plätze ist verbindlich! Wenn Sie zugelassen sind und nicht stornieren, müssen Sie auch teilnehmen. Missbräuchliche Belegung von Veranstaltungen, die nicht besucht werden, führt zum Ausschluss vom regulären Vergabeverfahren (Beschränkung auf die Vergabe von Restplätzen in noch freien Veranstaltungen in künftigen Semestern).
Ein nachträglicher Wechsel von Seminarplätzen oder ein Tausch von Seminarplätzen ist nicht möglich.
Welche besonderen Regelungen gibt es für Studierende mit ausländischem Abschluss?
Ausländische Studierende, die mit dem Status 'Abschluss im Ausland' (z.B. Erasmus und andere Austauschprogramme) eingeschrieben sind und die über eine Matrikel- bzw. Registrierungsnummer verfügen, können sich regulär anmelden. Studierende mit ausländischem Abschluss, die noch keine Registrierungsnummer haben, melden sich bitte über das Härtefallformular an. Bis zu Beginn der Vorlesungszeit sind in den Lehrveranstaltungen des Seminars für Wissenschaftliche Politik in der Regel fünf Plätze für ausländische Studierende und Hochschulwechsler reserviert.
Welche besonderen Regelungen gibt es für Studienanfänger?
Da Studierende im ersten Fachsemester oft erst kurz vor Beginn der Vorlesungszeit eingeschrieben sind und eine Matrikelnummer haben, gilt für einige Erstsemesterveranstaltungen eine spätere Begelgungsfrist. Die übrigen Veranstaltungen können Sie im Rahmen der Standardbelegung bzw. in der allgemeinen Stornierungs- und Restplatzvergabe belegen (siehe Belegungsfirsten-Übersicht). Sollten Sie auch nach Beginn der Vorlesungszeit noch keine gültige Matrikelnummer haben, mit der Sie Veranstaltungen belegen können, können Sie einen Härtefallantrag stellen.
Welche besonderen Regelungen gibt es für Hochschulwechsler?
Sollten Sie bis zu Beginn der Vorlesungszeit noch keine gültige Matrikelnummer haben, mit der Sie am Belegungsverfahren teilnehmen können, können Sie einen Härtefallantrag stellen. Bis zu Beginn der Vorlesungszeit sind in den Lehrveranstaltungen des Seminars für Wissenschaftliche Politik in der Regel fünf Plätze für ausländische Studierende und Hochschulwechsler reserviert.
Was tun, wenn ich nichts belegen kann, weil mein Studiengang nicht zugeordnet ist?
Betroffen sind z.B. Studierende, die Politikwissenschaft als Nebenfach in einem naturwissenschaftlichen Diplom-Studiengang studieren oder Studierende, die Politik als Import für einen anderen Studiengang, mit dem das Englische Seminar eine Kooperation unterhält, studieren. NICHT betroffen sind normalerweise Studierende, die in einem regulären Studiengang (Bachelor, Master, Lehramt) im Haupt- oder Nebenfach eingeschrieben sind. Sollte Ihr Studiengang nicht zugeordnet sein, füllen Sie bitte das Formular zum Härtefallantrag aus und leiten Sie es möglichst umgehend mit Beginn der Belegungsfirst - sonst sobald wie möglich - weiter an die Studiengangkoordination (per E-Mail an studienberatung@politik.uni-freiburg.de, per Fax an 0761/203-3476 oder per Post an Studiengangkoordination, Seminar für Wissenschaftliche Politik, Universität Freiburg, Rempartstr. 15, 79085 Freiburg).
Haben Sie Probleme bei der Online-Belegung?
1. Lesen Sie zunächst die auf dieser Homepage erhältlichen Informationen zur Online-Belegung unbedingt genau durch.
2. Sollte sich das Problem dennoch nicht lösen lassen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Studiengangkoordination mit dem Betreff "Online-Belegung". Inhalt: 1) Genaue Angaben zu Ihrem Studiengang (z.B. Bachelor Politikwissenschaft, Hauptfach, Prüfungsordnung 2011, 3. Fachsemester) und 2) eine genaue Problembeschreibung.