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Vor- und Nachbereitung des Erasmus-Aufenthalts

Für Studierende des Seminars für Wissenschaftliche Politik (Outgoings)

Jedes Jahr im Februar findet die Vergabe der Erasmus-Plätze für das darauffolgende akademische Jahr statt Beispiel: Im Februar 2023 werden die Erasmus-Plätze für das WiSe 2023/24 und das SoSe 2024(!) vergeben. Sobald Sie als BewerberIn Ihren Platz bestätigt haben, werden Ihre Daten an das EU-Büro weitergeleitet.

In Absprache mit der Erasmus-Fachkoordination erfolgen dann alle weiteren Schritte zur Vorbereitung Ihres Erasmus-Aufenthalt über das Mobility-Online System. Eine Email mit dem entsprechenden Registrierungslink erhalten Sie vom EU-Büro.

Insgesamt sind  vier zeitliche Phasen zu beachten. Das fristgerechte Einreichen der entsprechenden Dokumente ist notwendige Voraussetzung dafür, dass die EU-Fördermittel zeitnah an Sie ausgezahlt werden können. Bitte beachten Sie außerdem die Fristen Ihrer Partneruniversität.

 

Phase I: Vor Beginn des Aufenthalts


  • Mobility-Online (MO) Account anlegen

  • Registrierungsformular unterschreiben lassen und auf MO hochladen

  • (Online) Registrierung bei der Partneruniversität

  • OLS-Sprachtest durchführen und Zeugnis auf MO hochladen

  • Grant Agreement unterschreiben und im Original beim EU-Büro einreichen

  • Learning Agreement before Mobility erstellen und auf MO hochladen



Phase II: Kurz nach der Ankunft an der Partneruniversität


  • Ggf. Learning Agreement during Mobility erstellen



Phase III: Vor der Abreise von der Partneruniversität


  • Transcript of Records und Aufenthaltsbestätigung abholen



Phase IV: Nach der Rückkehr in Freiburg


Folgende Dokumente müssen bis spätestens 31. März (für Aufenthalte im WiSe) bzw. bis spätestens 31. August (für Aufenthalte im SoSe oder im Fall eines ganzen akademischen Jahres) auf Mobility Online hochgeladen werden:

  • LA after Mobility (bzw. Transcript of Records und Aufenthaltsbestätigung)
  • Zeugnis des OLS-Sprachtests nach der Rückkehr
  • EU-Survey
  • Persönlicher Erfahrungsbericht


Falls Sie zum genannten Zeitpunkt ihr Transcript of Records oder Learning Agreement After Mobility noch nicht von der Partneruniversität erhalten haben, teilen Sie dies bitte dem Erasmus-Fachkoordinator Herr Marius Fröhle vor Ablauf der Frist mit.



Hinweise zur Anerkennung von Leistungen aus dem Erasmus


Im Ausland erworbene Leistungen können in den modularisierten Studiengängen als Studienleistungen anerkannt werden; nach Absprache auch als Prüfungsleistungen, vorausgesetzt es liegen äquivalente Leistungen und die entsprechende ECTS-Punktzahl vor (Punkte können evtl. nach Absprache aus verschiedenen Veranstaltungen kumuliert werden)

Hierfür gelten folgende Richtlinien: Bezüglich der Anerkennung sollte man sich vorab mit der Studienberatung bzw. den Koordinator*innen an Heimat- und Zieluniversität in Verbindung setzen. Als äquivalent zu einem Hauptseminar werden Leistungen aus Veranstaltungen anerkannt, die ein fortgeschrittenes Studienniveau erfordern (3. Studienjahr). Grundsätzlich gilt: Maximal die Hälfte der laut Prüfungsordnung erforderlichen Hauptseminare kann anerkannt werden!

Darüber hinaus ist es auch möglich an einer Partneruniversität zu studieren ohne sich die Kurse an der Universität Freiburg anrechnen lassen zu müssen. In diesem Fall verwenden Sie bitte das Dokument über die voraussichtliche "Nicht-Anerkennung von Studienleistungen".

 

Kurse an Sommeruniversitäten werden anerkannt, wenn der erforderliche Aufwand erbracht wurde und Niveau und inhaltliche Äquivalenz unzweifelhaft vorliegen.

In jedem Fall ist es empfehlenswert ihre Kurswahl mit ihrem jeweiligen Studiengangskoordinator*in vor ihrem Auslandsaufenthalt abzusprechen.

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