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Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen

Ansprechpartner

Marius Fröhle, M.A.

Rempartstraße 15, 79085 Freiburg
KG IV, R. 4312
Telefon: 0761 / 203-67663
 

Dr. Angela Geck

Rempartstraße 15, 79085 Freiburg
KG IV, R. 4312
Telefon: 0761 / 203-3467
Sprechstunde: siehe persönliche Seite

Notwendige Unterlagen zur Anerkennung (bitte mitbringen)

Um das Verfahren möglichst unkompliziert zu halten, bringen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen mit zur Sprechstunde:

  • eine Übersicht aller Scheine. Darauf sollten sich folgende Informationen befinden: Dozent, Seminarthema, Note, Art der Veranstaltung (Vorkurs, Proseminar, usw), erbrachte Leistungen (Referat, Essay, Klausur, Hausarbeit). Hierfür bitte den Erfassungsbogen für Anerkennungen ausfüllen und per Email einreichen.
  • die Originalscheine bzw. das Original des transcript of records (letzteres mit Stempel und Unterschrift vom Prüfungsamt!) zum Vorzeigen und Kopien der Scheine/ des transcript zum Verbleib

Anerkennung von Scheinen aus dem Ausland

  • Vorab sind Absprachen mit der Studienberatung bzw. den Koordinatoren an Heimat- und Zieluniversität unbedingt zu empfehlen (für Erasmus-Studierende: Learning Agreements)!
  • Als äquivalent zu einem Hauptseminar werden Leistungen aus Veranstaltungen anerkannt, die ein fortgeschrittenes Studienniveau erfordern (3. Studienjahr). Zusätzlich zum Bestehen des relevanten Kurses an der Zieluniversität nach den dort festgelegten Erfordernissen muss eine selbstständige schriftliche Leistung (z.B. Hausarbeit) von 20-25 Seiten Länge bei der Anerkennung vorgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Mindestens die Hälfte der Hauptseminare muss in Freiburg besucht werden!
  • Im Ausland erworbene Leistungen können im Bachelorstudiengang als Studienleistungen anerkannt werden, vorausgesetzt es liegen äquivalente Leistungen und die entsprechende ECTS-Punktzahl vor (Punkte können evtl. nach Absprache aus verschiedenen Veranstaltungen kumuliert werden).
  • Kurse an Sommeruniversitäten werden anerkannt, wenn Semesterwochenstundenzahl, Leistungen und Inhalte angemessen sind.

 

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