Jedes Jahr im Februar findet die Vergabe der Erasmus-Plätze für das darauffolgende akademische Jahr statt Beispiel: Im Februar 2023 werden die Erasmus-Plätze für das WiSe 2023/24 und das SoSe 2024(!) vergeben. Sobald Sie als Bewerber*in Ihren Platz bestätigt haben, werden Ihre Daten an das International Office weitergeleitet.
In Absprache mit der Erasmus-Fachkoordination erfolgen dann alle weiteren Schritte zur Vorbereitung Ihres Erasmus-Aufenthalt über das Mobility-Online System. Eine Email mit dem entsprechenden Registrierungslink erhalten Sie vom Erasmus-Team des International Office.
Insgesamt sind vier zeitliche Phasen zu beachten. Das fristgerechte Einreichen der entsprechenden Dokumente ist notwendige Voraussetzung dafür, dass die EU-Fördermittel zeitnah an Sie ausgezahlt werden können. Bitte beachten Sie außerdem die Fristen Ihrer Partneruniversität.
Phase I: Vor Beginn des Aufenthalts
Registrierungsformular unterschreiben lassen und auf MO hochladen
Nachdem Sie ihre Stammdaten auf MO erfolgreich eingetragen haben, können Sie dort das Formular "Registrierung für eine Erasmus-Förderung" ausdrucken. Bitte lassen dies vom Erasmus-Fachkoordinator Herr Andreas Kattler unterschreiben und laden sie es anschließend auf MO hoch.
Frist: 30. April (WiSe) bzw. 31. Oktober (SoSe)
(Online) Registrierung bei der Partneruniversität
Sobald Sie ihren Erasmus-Platz angenommen haben, wird ihre Nominierung an die entsprechende Partneruniversität geschickt. Die Erasmus-Koordinatoren der Partneruniversität werden Sie per Email über den weiteren Ablauf und die benötigten Dokumente informieren. Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, die entsprechenden Fristen der Partneruniversität einzuhalten.
Wichtiger Hinweis: Manche Partneruniversitäten benötigen einen offiziellen
Sprachnachweis in Form eines TOEFL-Tests o.ä. (genauere Informationen hierzu finden Sie auf unsere
Übersichtsseite aller Partneruniversitäten). Um mögliche Fristen einhalten zu können, ist es wichtig sich rechtzeitig um diese Dokumente zu kümmern. Das SprachLehrInstitut (SLI) der Universität Freiburg kann Ihnen einen Nachweis über Englisch-Kenntnisse auf B2-Niveau kostenlos ausstellen, wenn Sie Englisch im Abitur hatten und dies mit ihrem Abiturzeugnis belegen können. Wenden Sie sich hierfür bitte an
Frau Gordon-Schröder vom SLI.
OLS-Sprachtest durchführen und Zeugnis auf MO hochladen
Für Erasmus-Outgoings mit den Unterrichts- und Arbeitssprachen: Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Dänisch, Griechisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Slowakisch, Rumänisch, Ungarisch, Bulgarisch, Finnisch, Kroatisch oder Schwedisch ist ein OLS-Sprachtest
vor Beginn und nach Ende ihres Auslandsaufenthalts verpflichtend (Ausnahme Muttersprachler).
Eine Einladung zum OLS-Sprachtest erhalten Sie per Email. Das Ergebnis des Tests ist kein Kriterium für ihre Entsendung an eine Partneruniversität. Bei offensichtlichem Nachholbedarf können in Einzelfällen Lizenzen für Online-Sprachkurse ausgegeben werden.
Grant Agreement unterschreiben und im Original beim EU-Büro einreichen
Das Grant Agreement wird Ihnen per Email vom EU-Büro zugeschickt. Innerhalb von zwei Wochen sollten Sie dies unterschreiben und dem EU-Büro im Original zukommen lassen (persönlich im EU-Büro bei
Herr Eckelt oder postalisch).
Learning Agreement before Mobility erstellen und auf MO hochladen
Vor ihrer Abreise müssen Sie ihr Learning Agreement (LA) Before Mobility erstellen und
von den Erasmus-Koordinatoren beider Universitäten unterschreiben lassen. Dabei ist folgendenes zeitliche Vorgehen zu beachten:
1. Wahl der Kurse, die Sie an ihrer Austauschuniversität belegen wollen (ggf. in Rücksprache mit der dortigen Erasmus-Koordination)
2.
Beratungsgespräch mit ihrer Studiengangskoordinator*in, um die Anerkennungschancen ihrer Leistungen in Freiburg zu besprechen
3. Kurse selbstständig in MO eintragen
4. Bestätigung ihrer Kurswahl durch den Erasmus-Fachkoordinator Herr Andreas Kattler in MO
5. LA Before Mobility über MO ausdrucken
6. Unterschrift von Erasmus-Fachkoordinator Herr Andreas Kattler einholen (Sprechstunde)
7. Unterschrift von Erasmus-FachkoordinatorIn der Partneruniversität einholen (per Email)
8. Das von beiden Seiten unterschriebene Dokument auf MO hochladen
Wichtige Hinweise: - Voraussetzung für den Erhalt des Erasmus-Stipendiums ist die Belegung von Kursen im Umfang von 30 ECTS-Punkten pro Semester bzw. 60 ECTS-Punkten für ein ganzen akademisches Jahr.
- Über die Anerkennung iher im Ausland erbrachten Leistungen kann im Vorhinein keine verbindliche Zusage gemacht werden, da der Prüfungsausschuss der GeKo abschließend darüber entscheidet. Deshalb ist es zur rechtlichen Absicherung für uns notwendig, dass Sie folgendes Dokument zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben: [pdf]. Die erforderliche Unterschrift der Erasmuskoordination erhalten Sie zusammen mit der Unterschrift ihres Learning Agreements.
Phase II: Kurz nach der Ankunft an der Partneruniversität
-
Ggf. Learning Agreement during Mobility erstellen
Aus diversen Gründen kann eine nachträgliche Änderung ihrer Kurswahl erforderlich sein. Grundsätzlich können Sie ihr ursprüngliches Learning Agreement bis zu sieben Wochen nach Beginn des Semesters an ihrer Austauschuniversität ändern. Falls es aus irgendeinem Grund zu weiteren Verzögerungen kommen sollte, setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem Erasmus-Fachkoordinator Herr Andreas Kattler in Verbindung. Das zeitliche Vorgehen orientiert sich an der Erstellung ihres LA Before Mobility:
1. Kurse selbstständig in MO eintragen
2. Bestätigung ihrer Kurswahl durch den Erasmus-Fachkoordinator Herr Andreas Kattler in MO
3. LA During Mobility über MO ausdrucken
4. Unterschrift von Erasmus-Fachkoordinator Herr Andreas Kattler einholen (per Email)
5. Unterschrift von Erasmus-FachkoordinatorIn der Partneruniversität einholen
6. Das von beiden Seiten unterschriebene Dokument auf MO hochladen
Phase III: Vor der Abreise von der Partneruniversität
-
Transcript of Records und Aufenthaltsbestätigung abholen
Am Ende ihres Aufenthalts muss die Partneruniversität sowohl ihre Aufenthaltsdauer als auch den erfolgreichen Abschluss ihrer Kurse bestätigen. Dies kann entweder durch ein von der Partneruniversität ausgestelltes Transcript of Records erfolgen (ggf. mit extra Aufenthaltsbestätigung) oder über das Learning Agreement After Mobility.
Da vor ihrer Abreise möglicherweise noch nicht alle Ergebnisse ihrer Kurse vorliegen, sollten Sie mit der Erasmus-Koordination der Partneruniversität klären, was Sie tun müssen um ihr Transcript of Records bzw. LA after Mobility zu einem späteren Zeitpunkt zu erhalten. Bitte klären Sie in diesem Fall auch an welche Adresse diese Dokumente geschickt werden sollen (an den Erasmus-Fachkoordinator Herr Andreas Kattler oder an Sie persönlich).
Phase IV: Nach der Rückkehr in Freiburg
Folgende Dokumente müssen bis spätestens 31. März (für Aufenthalte im WiSe) bzw. bis spätestens 31. August (für Aufenthalte im SoSe oder im Fall eines ganzen akademischen Jahres) auf Mobility Online hochgeladen werden:
- LA after Mobility (bzw. Transcript of Records und Aufenthaltsbestätigung)
- Zeugnis des OLS-Sprachtests nach der Rückkehr
- EU-Survey
- Persönlicher Erfahrungsbericht
Falls Sie zum genannten Zeitpunkt ihr Transcript of Records oder Learning Agreement After Mobility noch nicht von der Partneruniversität erhalten haben, teilen Sie dies bitte dem Erasmus-Fachkoordinator Herr Marius Fröhle vor Ablauf der Frist mit.
Hinweise zur Anerkennung von Leistungen aus dem Erasmus
Im Ausland erworbene Leistungen werden nicht automatisch anerkannt.
Leistungen können in den modularisierten Studiengängen als Studienleistungen anerkannt werden; nach Absprache auch als Prüfungsleistungen, vorausgesetzt es liegen äquivalente Leistungen und die entsprechende ECTS-Punktzahl vor (Punkte können evtl. nach Absprache aus verschiedenen Veranstaltungen kumuliert werden)
Hierfür gelten folgende Richtlinien: Bezüglich der Anerkennung sollte man sich vorab mit der Studienberatung bzw. den Koordinator*innen an Heimat- und Zieluniversität in Verbindung setzen. Als äquivalent zu einem Hauptseminar werden Leistungen aus Veranstaltungen anerkannt, die ein fortgeschrittenes Studienniveau erfordern (3. Studienjahr).
Darüber hinaus ist es auch möglich an einer Partneruniversität zu studieren ohne sich die Kurse an der Universität Freiburg anrechnen lassen zu müssen. In diesem Fall verwenden Sie bitte das Dokument über die voraussichtliche.
Kurse an Sommeruniversitäten werden anerkannt, wenn der erforderliche Aufwand erbracht wurde und Niveau und inhaltliche Äquivalenz unzweifelhaft vorliegen.
In jedem Fall ist es empfehlenswert ihre Kurswahl mit der jeweiligen Studiengangskoordinator*in vor dem Auslandsaufenthalt abzusprechen.
Im Ausland erworbene Leistungen können in den modularisierten Studiengängen als Studienleistungen anerkannt werden; nach Absprache auch als Prüfungsleistungen, vorausgesetzt es liegen äquivalente Leistungen und die entsprechende ECTS-Punktzahl vor (Punkte können evtl. nach Absprache aus verschiedenen Veranstaltungen kumuliert werden)
Hierfür gelten folgende Richtlinien: Bezüglich der Scheinanerkennung sollte man sich vorab mit der Studienberatung bzw. den Koordinatoren an Heimat- und Zieluniversität in Verbindung setzen. Als äquivalent zu einem Hauptseminar werden Leistungen aus Veranstaltungen anerkannt, die ein fortgeschrittenes Studienniveau erfordern (3. Studienjahr). Zusätzlich zum Bestehen des relevanten Kurses an der Zieluniversität nach den dort festgelegten Erfordernissen muss nach Möglichkeit eine selbstständige schriftliche Leistung (z.B. Hausarbeit) von 20-25 Seiten Länge bei der Anerkennung vorgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Maximal die Hälfte der laut Prüfungsordnung erforderlichen Hauptseminare kann anerkannt werden!
Darüber hinaus ist es auch möglich an einer Partneruniversität zu studieren ohne sich die Kurse an der Universtität Freiburg anrechnen lassen zu müssen. In diesem Fall verwenden Sie bitte das Dokument über die voraussichtliche "Nicht-Anerkennung von Studienleistungen".
Kurse an Sommeruniversitäten werden anerkannt, wenn der erforderliche Aufwand erbracht wurde und Niveau und inhaltliche Äquivalenz unzweifelhaft vorliegen.
In jedem Fall ist es empfehlenswert ihre Kurswahl mit ihrem jeweiligen Studiengangskoordinator/in vor ihrem Auslandsaufenthalt abzusprechen.
[x]