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Hinweise zum Ersten Staatsexamen im Fach Politikwissenschaft/ Wirtschaftswissenschaft (GymPo)

Auf dieser Seite erhalten Sie einige fachspezifische Informationen, die speziell für das Staatsexamen im Fach Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft (GymPO) relevant sind. Sollten Sie nach WPO 2001 studieren finden Sie hier entsprechende Hinweise.

Zuständigkeit

Das Lehramtsstudium wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen, für dessen Durchführung das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) zuständig ist. Allgemeine Informationen zum Staatsexamen erhalten Sie dementsprechend beim LLPA, das eine spezielle Sprechstunde   anbietet und in der Regel im Januar eine allgemeine Informationsveranstaltung zum Staatsexamen durchführt.

Alle wichtigen Informationen zu Fristen, benötigten Unterlagen etc. finden Sie auf der Homepage des LLPA. Sehr gute Informationen zu allgemeinen Fragen des Staatsexamen erhalten Sie zudem beim Zentrum für Lehrerbildung (siehe insbesondere das FAQ zum Staatsexamen).

Wissenschaftliche Arbeit

Studierende mit dem Hauptfach Politikwissenschaft können in diesem Fach ihre Wissenschaftliche Arbeit unter Betreuung eines Prüfungsberechtigten (s.u.) verfassen. Thema und Umfang der Arbeit sind frühzeitig mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzusprechen. Ein ungefährer Rahmen von etwa 60-80 Seiten ist hierbei in der Politikwissenschaft üblich. Informationen und Bestimmungen über die Anmeldung, Fristen und Abgaberegelungen der Wissenschaftlichen Arbeit finden Sie beim LLPA.

Vorbereitung und Organisation der Prüfung

Die Auflistung der zur Prüfungsanmeldung benötigen Unterlagen sowie die entsprechenden Fristen und Abgabemodalitäten entnehmen Sie bitte den Angaben des Landeslehrerprüfungsamts (LLPA).

Beglaubigungen

Zur Anmeldung der Examensprüfung beim LLPA benötigten Sie u.a. eine beglaubigte Leistungsübersicht. Diese können Sie bei der Gemeinsamen Kommission der Philologischen, Philosophischen und Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät (GeKo) beantragen. Tun Sie dies bitte frühzeitig, da die Ausstellung einige Wochen dauern kann.

Kopien von sonstigen Unterlagen, die für die Anmeldung des Staatsexamens im Fach Politikwissenschaft benötigt werden, können Sie im Lehrstuhlsekretariat derjenigen Prüferin bzw. desjenigen Prüfers beglaubigen lassen, bei der bzw. dem Sie sich zur mündlichen Prüfung anmelden. Hierfür kommen Sie bitte frühzeitig vor Fristende und bringen sowohl Originale als auch Kopien (ein 1-facher Satz) der zu beglaubigenden Unterlagen mit.

Prüfungsberechtige und PrüferInnenwahl

Sie benötigen jeweils einen Prüfer bzw. eine Prüferin im Fach Politikwissenschaft sowie einen Prüfer bzw. eine Prüferin im Fach Wirtschaftswissenschaft.

  • Prüfungsberechtigte im Fach Politikwissenschaft sind Prof. Dr. Andreas Mehler, Prof. Dr. Diana Panke, Prof. Dr. Gisela Riescher, Prof. Dr. Jürgen Rüland, Prof. Dr. Uwe Wagschal und Prof. Dr. Heribert Weiland
  • Prüfungsberechtigte für den wirtschaftswissenschaftlichen Teil der mündlichen Staatsexamensprüfung sind Prof. Dr. Eggert, Prof. Dr. Kessler, Prof. Dr. Krieger, Prof. Dr. Landmann, Prof. Dr. Neumärker, Prof. Dr. Raffelhüschen, Prof. Dr. Rank, JProf. Dr. Seemann sowie Prof. Dr. Tscheulin. 

Der Kreis der Prüfungsberechtigten kann sich ändern, bitte sprechen Sie die von Ihnen präferierte Prüferin bzw. den von Ihnen präferierten Prüfer rechtzeitig an!

Gehen Sie auf eine bzw. einen der Prüfungsberechtigten zu. In vielen Fällen ist es sinnvoll, jemanden anzusprechen, den Sie bereits kennen, z.B. aus Seminaren oder Vorlesungen. In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig persönlich Kontakt aufnehmen (bspw. im Rahmen der Sprechstunden) – auch um die Rahmenbedingungen und die Themen der mündlichen Prüfung abzusprechen.

Struktur und Ablauf der Prüfung

Prüfungsmodalitäten und zeitlicher Umfang

Hinweis: Eine schriftliche Prüfung gibt es nur im alten Lehramt nach WPO 2001, unter den Bedingungen der GymPO findet im Studiengang Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft keine Klausur statt.

Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem politikwissenschaftlichen und einem wirtschaftswissenschaftlichen. Sie werden in der Regel an zwei separaten Terminen und von unterschiedlichen PrüferInnen aus den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt (s. Prüfungsberechtige und PrüferInnenwahl). Den Vorsitz übernimmt eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des LLPA. Zusätzlich ist eine Protokollantin bzw. ein Protokollant anwesend.

Insgesamt beträgt die Prüfungsdauer 60 Minuten, 35 Minuten entfallen auf das Fach Politikwissenschaft, 25 Minuten auf die Wirtschaftswissenschaft.

Formale Rahmenbedinungen für die Prüfungsinhalte

Nach GymPO gilt: Die Bewerber/innen wählen in Abstimmung mit ihren Prüfern zwei Schwerpunkte im Fach Politikwissenschaft und einen Schwerpunkt im Fach Wirtschaftswissenschaft. Die Rahmenvorgaben für die Wahl der Schwerpunktthemen sind dem Formular zur Anmeldung der Schwerpunktthemen zu entnehmen. Es empfiehlt sich, die konkrete Themenwahl frühzeitig mit den Prüfern abzustimmen.

Achtung: Die wissenschaftliche Arbeit und die Schwerpunktthemen dürfen sich nicht überschneiden, ihre Inhalte sind ausgeschlossen bei der Überprüfung des Grundlagen- und Überblickwissens. Auch Fachdidaktik ist nicht Gegenstand der Prüfung.

Inhaltliche Vorbereitung der Prüfung - Hinweise und Tipps

Kolloquium

Gemäß der GymPO haben Studierende die Möglichkeit, das Kolloquium im Rahmen des Wahlmoduls zu besuchen. Der Besuch ist nicht verpflichtend, es wird jedoch empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Das Kolloquium dient unter anderem der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Es bietet in einigen Fällen die Möglichkeit, die Wissenschaftliche Arbeit zu präsentieren sowie die mündliche Prüfung zu simulieren.

Gegenstand der mündlichen Prüfung

Die Themen der mündlichen Prüfung sprechen Sie bitte mit Ihren Prüfern ab. Die Rahmenvorgaben für die Wahl der Schwerpunktthemen sind dem Formular zur Anmeldung der Schwerpunktthemen zu entnehmen.

Achtung: Die wissenschaftliche Arbeit und die Schwerpunktthemen dürfen sich nicht überschneiden, ihre Inhalte sind ausgeschlossen bei der Überprüfung des Grundlagen- und Überblickwissens. Auch Fachdidaktik ist nicht Gegenstand der Prüfung.

Als weiteres Hilfsmittel stellt Ihnen die Fachschaft eine Reihe von Prüfungsprotokollen zur Verfügung, nach denen via Email an die Fachschaft Politikwissenschaft gefragt werden kann. Voraussetzung ist die Bereitschaft, selbst nach abgelegter Prüfung ein Protokoll zu verfassen und es der Fachschaft zukommen zu lassen.

Schematischer Ablauf der Studienabschlussphase

 

studienabschlussphase gympo

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