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Politikwissenschaft als Erweiterungsfach (unter Beifachbedingungen)

Das Studium der Politikwissenschaft als Erweiterungsfach (EF) unter Beifachbedingungen (BFB) ist eine verkürzte Variante des Studiums unter Hauptfachbedingungen. Generell gilt, dass auch dieser Studiengang nicht nur für das Berufsfeld LehrerIn qualifiziert (vgl. zu den Berufsfeldern die Seiten des regulären Hauptfachs). Die Zulassung erfolgt ebenfalls auf der Grundlage der Kombination aus Zulassungstest und Abiturnote (näheres zum Prozess und der Art der Zulassung findet sich hier). Im Erweiterungsfach unter Beifachbedingungen müssen Sie als Studierende drei Proseminare aus den Teilbereichen 'Vergleichende Politikwissenschaft', 'Politische Theorie', 'Internationale Politik' sowie eines aus dem Bereich der Wirtschaftspolitik besuchen, hinzu kommen nur zwei Hauptseminare sowie die drei Teilnahmeveranstaltungen aus den Bereichen 'Soziologie', 'Öffentliches Recht' und 'Neuere und Neuste Geschichte'. Auch hier entfallen die Orientierungs- und Zwischenprüfung, das heißt die Leistungsnachweise müsssen bis zur Zulassung zum Staatsexamen erbracht werden.

Am Ende des Studiums stehen die vierstündige Klausur und eine 45-minütige mündliche Prüfung, in welcher die Teilbereiches der Politikwissenschaft geprüft werden.

Prüfungsordnung

Details zu den Prüfungsmodalitäten und zu den geforderten Studieninhalten, die dann auch wesentlich für die mündliche Prüfung sind, finden Sie in der Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge auf den Seiten des Landeslehrerprüfungsamtes.

Studienziele

Zu einem Überblick über die Möglichkeiten als Gemeinschaftskunde-Lehrer, die das Studium der Politikwissenschaft als Erweiterungsfach ermöglicht, kontaktieren Sie bitte die entsprechenden Seiten des Landeslehrerprüfungsamts.

Studium im Überblick

Überblick über die im Studium zu erbringenden Leistungen und zu besuchenden Veranstaltungen.

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