Weiteres
Wenn es nicht ganz soweit weggehen soll, ist vielleicht das EUCOR-Programm das Richtige für Sie. Mit EUCOR können Sie sehr unkompliziert und mit Fahrtkostenunterstützung Kurse an den Partneruniversitäten in Basel, Straßbourg, Haute-Alsace (Mulhouse/Colmar) oder Karlsruhe belegen.
- Das International Office (IO) ist die zentrale Anlaufstelle der Universität Freiburg für Studierende, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt planen. Neben der regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltung Wege ins Ausland bietet das IO Einzel- und Gruppenberatungen, informiert über aktuelle Ausschreibungen, Termine und Veranstaltungen sowie dem Studium mit Eucor – dem European Campus und ist auf unterschiedlichen Veranstaltungen wie Erstsemestertag, Stipendieninformationstag, Tag der offenen Tür etc. präsent.
Das IO vermittelt mit dem Programm University of Freiburg Global Exchange universitätsweite Studienaustauschplätze im außereuropäischen Ausland sowie Auslandsstipendien (DAAD-PROMOS-Stipendium und Baden-Württemberg-Stipendium).
International Office
Rektoratsgebäude Fahnenbergplatz
79085 Freiburg
Beratung zu Auslandsaufenthalten und Auslandsstipendien
im Service Center Studium (SCS) Sedanstr. 6, 79098 Freiburg
Personalmobilität
1. Erasmus+ Dozierendenmobilität STA
Das Erasmus-Programm bietet auch für Lehrende die Möglichkeit zum Austausch mit Hochschulen im europäischen Ausland. Die Förderdauer umfasst zwischen zwei Tagen und höchstens sechs Wochen vor Ort, empfohlen wird eine Mindestdauer von fünf Tagen (vorausgesetzt werden 8 Unterrichtsstunden pro Woche). Die Förderung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten, Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz, sowie Sonderzuschüsse für Dozenten mit besonderen Bedürfnissen. Die Bewerbung erfolgt in einem ersten Schritt über den Erasmus-Fachkoordinator/in mit einem normalen Dienstreiseantrag an das EU-Büro.
2. Erasmus+ Personalmobilität STT
Die Personalmobilität ist Teil der Personalentwicklungsstrategie der Universität Freiburg. Sie ermöglicht Hochschulpersonal aus Verwaltung und Technik den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus ähnlichen Arbeitsbereichen an ausländischen Hochschulen. Die Dauer der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollte zwischen zwei Tagen und höchstens sechs Wochen betragen. Dabei sollten die TeilnehmerInnen Wochenenden für die An- und Abreise nutzen. Die Förderung umfasst die Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltskosten aufgrund von Pauschalen bzw. nach dem Landesreisekostengesetz. Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen sind möglich.