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Hinweise zum Ersten Staatsexamen im Fach Wissenschaftliche Politik (WPO 2001)

Auf dieser Seite erhalten Sie einige fachspezifische Informationen, die speziell für das Staatsexamen im Fach Wissenschaftliche Politik (WPO 2001) relevant sind. Sollten Sie nach GymPO I 2009 studieren finden Sie hier entsprechende Hinweise. 

Zuständigkeit

Das Lehramtsstudium wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen, für dessen Durchführung das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) zuständig ist. Allgemeine Informationen zum Staatsexamen erhalten Sie dementsprechend beim LLPA, das eine spezielle Sprechstunde   anbietet und in der Regel im Januar eine allgemeine Informationsveranstaltung zum Staatsexamen durchführt.

Alle wichtigen Informationen zu Fristen, benötigten Unterlagen etc. finden Sie auf der Homepage des LLPA. Sehr gute Informationen zu allgemeinen Fragen des Staatsexamen erhalten Sie zudem beim Zentrum für Lehrerbildung (siehe insbesondere das FAQ zum Staatsexamen).

Kolloquium

Das Kolloquium dient unter anderem der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Es bietet in einigen Fällen die Möglichkeit, die Wissenschaftliche Arbeit zu präsentieren sowie die mündliche Prüfung zu simulieren.

Beglaubigung von Scheinen

Kopien von Scheinen bzw. Unterlagen, die für die Anmeldung des Staatsexamens im Fach Politikwissenschaft beim LLPA benötigt werden, können Sie im Lehrstuhlsekretariat derjenigen Prüferin bzw. desjenigen Prüfers beglaubigen lassen, bei der bzw. dem Sie sich zur mündlichen Prüfung angemeldet haben. Hierfür kommen Sie bitte frühzeitig vor Fristende und bringen sowohl Originale als auch Kopien (ein 1-facher Satz) der zu beglaubigenden Unterlagen mit.

Prüfungsberechtigte

Prüfungsberechtigte im Fach Politikwissenschaft bzw. Wissenschaftliche Politik: Prof. Dr. Andreas Mehler, Prof. Dr. Diana Panke, Prof. Dr. Gisela Riescher, Prof. Dr. Jürgen Rüland, Prof. Dr. Uwe Wagschal und Prof. Dr. Heribert Weiland

Der Kreis der Prüfungsberechtigten kann sich ändern, bitte sprechen Sie die von Ihnen präferierte Prüferin bzw. den von Ihnen präferierten Prüfer rechtzeitig an!

Prüfer/innenwahl

Gehen Sie auf eine bzw. einen der Prüfungsberechtigten zu. In vielen Fällen ist es sinnvoll, jemanden anzusprechen, den Sie bereits kennen, z.B. aus einem Seminar. In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig persönlich Kontakt aufnehmen (bspw. im Rahmen der Sprechstunden) – auch um die Rahmenbedingungen und Themen der mündlichen Prüfung abzuklären.

Wissenschaftliche Arbeit

Studierende mit dem Hauptfach Politikwissenschaft können in diesem Fach ihre Wissenschaftliche Arbeit unter Betreuung eines Prüfungsberechtigten (s.o.) verfassen. Thema und Umfang der Arbeit sind frühzeitig mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzusprechen. Ein ungefährer Rahmen von etwa 60-80 Seiten ist hierbei üblich. Informationen und Bestimmungen über die Anmeldung, Fristen und Abgaberegelungen der Wissenschaftlichen Arbeit finden Sie beim Landeslehrerprüfungsamt.

Schriftliche Prüfung (Klausur)

Die schriftliche Prüfung gibt es nur im alten Lehramt nach WPO 2001. Zur Vorbereitung auf die Klausur werden vorab per Aushang und auf der Homepage des Seminars für Wissenschaftliche Politik Rahmenthemen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eher allgemein gefasste Themengebiete, zu denen in der schriftlichen Prüfung je Bereich in der Regel eine Frage gestellt wird. Eine Aufgabe ist zu bearbeiten.

Achtung! Laut WPO 2001 gilt: Eine Aufgabe aus einem Rahmenthema, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit zuzuordnen ist, kann nicht gewählt werden:
 
D.h.:  Sie können in der Klausur ein Rahmenthema nicht wählen, wenn Sie in Ihrer Wissenschaftlichen Arbeit bereits einen Gegenstand behandelt haben, der dem Rahmenthema zuzuordnen ist. Es ist zwar grundsätzlich möglich, ein Rahmenthema zu bearbeiten, das zum gleichen Teilbereich der Politikwissenschaft gehört (Politische Theorie, Vergleichende Regierungslehre oder Internationale Politik) wie die Wissenschaftliche Arbeit, jedoch nur solange es sich um zwei getrennte Themenkomplexe handelt. Ein Beispiel: Wenn das Rahmenthema  „NATO“ heißt, können Sie es in der Klausur nicht bearbeiten, sofern Sie sich in Ihrer Wissenschaftlichen Arbeit mit diesem Themenkreis beschäftigt haben und beispielsweise eine Arbeit über die NATO-Osterweiterung verfasst haben. Sie können die Aufgabe zur "NATO" in der schriftlichen Prüfung allerdings dann bearbeiten, wenn Sie Ihre Wissenschaftliche Arbeit beispielsweise über die chinesisch-japanischen Beziehungen geschrieben haben.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird am Seminar für Wissenschaftliche Politik von einer Professorin bzw. einem Professor durchgeführt. Den Vorsitz übernimmt eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des LLPA. Zusätzlich ist eine Protokollantin bzw. ein Protokollant anwesend. Im Hauptfach dauert die Prüfung 60 Minuten, im Beifach 45 Minuten. Die Themen der mündlichen Prüfung sprechen Sie bitte mit Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer ab.

Achtung: Nach der WPO 2001 gilt: Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und das Rahmenthema, dem die in der schriftlichen Prüfung bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleiben bei der mündlichen Prüfung nach WPO 2001 außer Betracht.

Schematischer Ablauf der Studienabschlussphase

 

studienabschlussphase lehramt 1

 

 

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